Kasualien

Bei den Übergängen in unserem Leben lässt Gott uns nicht allein,
wir sind in einer Gemeinschaft, die uns trägt
und bitten um Gottes Segen:

Gott segne dich und behüte dich.
Gott lasse sein Angesicht leuchten über dir und sei dir gnädig.
Gott erhebe sein Angesicht auf dich und schenke dir Frieden."
(Aaronitischer Segen)
 

 

Die Taufe

bedeutet die Aufnahme in die christliche Kirche u. in die Gemeinde vor Ort. Sie ist das sichtbare Zeichen dafür, dass Gott diesen Menschen ganz persönlich angenommen hat. Die Taufe ist ein Sakrament (Hl. Handlung) und fast alle christlichen Kirchen erkennen es gegenseitig an. Deshalb kann jeder Mensch nur einmal im Leben getauft werden, auch wenn er beispielsweise die Konfession wechselt.

Bei einer Säuglings- oder Kleinkindertaufe bekennen sich Eltern, Patinnen und Paten stellvertretend für das Kind zu ihrem Glauben an Gott und versprechen, für eine christliche Erziehung zu sorgen. Schon deshalb sollte die Taufe nicht als abgeschlossene Handlung betrachtet werden, sondern als Beginn eines christlichen Lebensweges.

Wer kann getauft werden?

Alle Menschen sind eingeladen, Christen zu sein. Darum kann sich jeder Mensch taufen lassen.
Viele Kinder werden heute nicht mehr in den ersten Wochen oder Monaten ihres Lebens getauft, sondern im Alter bis zu einem Jahr.
Immer öfter werden Kinder im Grundschulalter getauft oder Jugendliche im Zusammenhang mit der Konfirmation
. Jugendliche, die nicht getauft sind, können am Konfirmandenunterricht teilnehmen und sich vor oder bei der Konfirmation taufen lassen.
Zunehmend lassen sich auch Erwachsene
taufen.

Anmeldung der Taufe

Eine beabsichtigte Taufe melden Sie möglichst frühzeitig (mind. 4 Wochen vorher) im Pfarramt an. Dabei vereinbaren Sie einen Termin für das Taufgespräch mit dem Pfarrer.
Während dieses ersten Gespräches können Sie neben dem Termin für das Taufgespräch auch mögliche Tauftermine klären. In der Regel wird die Taufe in unserer Pfarrei im Rahmen eines sonntäglichen Gemeindegottesdienstes gefeiert.

Auf Wunsch kann die Taufe auch in einer anderen evangelischen Gemeinde stattfinden. Hierzu muss der zuständige Gemeindepfarrer seine Zustimmung schriftlich geben („Dimissoriale“).

Am Taufgespräch können auch die künftigen Paten teilnehmen. Das Gespräch kann im Pfarramt oder bei Ihnen zu Hause stattfinden. Es wird besprochen, wie der Taufgottesdienst ablaufen soll.
Im Blick auf die Lieder
, die Musik, die Fürbitten und die Taufkerze sind Sie eingeladen, die Feier mitzugestalten.

Falls Sie bereits eine Idee für einen Taufspruch (www.taufspruch.de) haben, teilen Sie ihn bitte während des Gespräches mit, der Pfarrer empfiehlt Ihnen jedoch auch gerne einen.
Für die Eintragung in das Formular der Taufanmeldung sollten Sie die genauen Namen und Adressen der künftigen Patinnen bzw. Paten kennen. Bitte halten Sie auch die Geburtsurkunde des Täuflings bereit.

Wer kann Taufpate sein?

Patinnen bzw. Paten müssen konfirmierte Mitglieder der ev. Kirche sein. Bei auswärtigen Paten wird dies durch einen Patenschein des zuständigen Pfarramts nachgewiesen. Angehörige einer anderen christlichen Kirche können vom Konfirmationsalter an als Pate zugelassen werden. Anstelle des Patenscheines ist eine Bescheinigung über ihre Kirchenzugehörigkeit vorzulegen.

Wer keiner christlichen Kirche angehört, Mitglied einer Sekte bzw. nichtchristlichen Gemeinschaft ist oder wer das Patenrecht nach der kirchlichen Ordnung verloren hat, kann nicht Pate sein.

 

Jeder Täufling bekommt in unserer Pfarrei eine Taufkerze geschenkt. Wünschen Sie eine eigen gestaltete Taufkerze, beraten wir Sie gerne.

 

Wir heißen alle Mädchen und Jungen sowie die Erwachsenen in unseren Gemeinden, welche die Taufe empfangen, herzlich willkommen.

 

Kirchliche Trauung
In einer kirchlichen Trauung empfangen Sie Gottes Segen für Ihren gemeinsamen Lebensweg. Die segnende Handauflegung als Zeichen für den Zuspruch Gottes gibt Ihnen Kraft und Zuversicht – auch zum rechten Tun.
Heiraten heißt ja zueinander sagen
Zu einer Ehe gehören Liebe, Geduld und Respekt voreinander. Mit ihrem Ja-Wort verschließen die Brautleute nicht die Augen davor, dass Ehen in Krisen geraten und sogar scheitern können. Aber ihr Glaube kann dazu beitragen, das gemeinsame Glück zu erhalten – in guten wie in schlechten Zeiten.
Eine kirchliche Trauung unterscheidet sich ganz wesentlich von der standesamtlichen Heirat. Sie ist keine Amtshandlung, die hinter verschlossener Tür stattfindet, sondern ein feierlicher und dabei sehr persönlicher Gottesdienst der öffentlich versammelten Gottesdienstgemeinde in der festlichen Atmosphäre einer Kirche. Der Trauspruch aus der Bibel (www.trauspruch.de) wird dabei jedem Brautpaar persönlich zugesprochen.
 
Anmeldung und Termin
Liebes Brautpaar,
Sie möchten sich in einer der Kirchen unserer Pfarrei (Nieder-Wiesen / Bechenheim / Nack) trauen lassen. Darüber freuen wir uns und heißen Sie herzlich willkommen.
Die Trauung setzt voraus, dass mindestens ein Ehepartner der Ev. Kirche angehört. Dies ist bei auswärtigen Brautleuten durch eine Bescheinigung (Dimissoriale) des zuständigen Wohnsitzpfarramtes nachzuweisen. Gehört einer der Ehepartner keiner christlichen Kirche an, kann ein „Gottesdienst anlässlich der Eheschließung zwischen einem evangelischen Christen und einem Nichtchristen“ stattfinden.
Vor Ihrer Trauung werden Sie mit Ihrem zuständigen Pfarrer / Ihrer zuständigen Pfarrerin Ihrer Wohnsitzgemeinde ein Traugespräch führen.
Allerdings möchten wir Sie jetzt schon im Vorhinein auf einige wichtige organisatorische Punkte hinweisen:
 
Terminvereinbarungen:
Bitte rufen Sie frühzeitig im Pfarramt an (Tel. 06736 230).
Der Trautermin sollte mindestens zwei Monate vor der Trauung vereinbart sein. Häufig geschieht dies schon wesentlich früher. Bitte melden Sie sich dann nochmals ca. einen Monat vor dem Trautermin, um diesen zu bestätigen.

Ein Termin für die Trauung lässt sich in den meisten Fällen bereits telefonisch klären. Ist bei konfessionsverschiedenen Brautleuten eine Trauung unter Mitwirkung eines kath. Pfarrers gewünscht (Oek. Trauung) , so sollte auch er vorab gefragt werden.
Das Traugespräch findet dann nach Absprache statt.

In den Gemeinden unserer Pfarrei finden Trauungen in der Regel samstags statt.
Es kann immer vorkommen, dass bestimmte Termine bereits vergeben sind. Legen Sie sich deshalb am besten ein bis zwei Ausweichtermine zurecht und stimmen Sie diese im Vorfeld mit allen Beteiligten ab.

Wichtig: Spätestens zur kirchlichen Trauung benötigen wir unbedingt die Bestätigung über die standesamtliche Eheschließung (Heiratsurkunde)!
Die Urkunde über die kirchliche Trauung wird von dem zuständigen Pfarramt ausgefüllt und ins Kirchenbuch eingetragen, wo die Trauung stattfindet. Das Wohnsitzpfarramt bei auswärtigen Ehepaaren erhält durch uns eine Vollzugsmeldung zum dortigen Eintrag in das Kirchenbuch. Bitte lassen Sie uns deshalb Ihr Stammbuch zukommen, um die Eintragungen durchführen zu können.
 
Blumenschmuck:
Da die Wünsche für die florale Ausgestaltung der Kirche zu den Trauungsgottesdiensten sehr unterschiedlich und individuell sind, wird der Schmuck in Verantwortung vom Brautpaar übernommen. Dazu bedarf es der Termin-Absprache mit unserer Küsterin / unserem Küster, ob die Kirche von Verwandten oder Bekannten des Brautpaares geschmückt wird, bzw. ein Blumengeschäft damit beauftragt wird. Die Adresse unserer Küsterin / unseres Küsters erfahren Sie im Pfarramt.
Falls beabsichtigt ist, auch die Bänke zu dekorieren, dürfen wir sie bitten, keine Reißzwecken oder Tacker zu benutzen.
Blumenstreuen ist im Kirchengebäude wegen des Festtretens in den Teppich oder der Heizungsgitter nicht gestattet. Im Ausgangsbereich ab Kirchentür ist es erlaubt.
 
Musikalische Ausgestaltung
Unsere Kirchen besitzen teils historische barocke Orgeln mit schöner Klangdisposition. Den Organistendienst und die Lieder werden im Traugespräch mit dem Pfarrer / der Pfarrerin vereinbart.
Falls der / die Organist(in) unserer Gemeinde die Trauung musikalisch begleiten soll, nehmen Sie bitte mit uns Verbindung auf, um den Kontakt herzustellen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass auf geistliches Liedgut Wert gelegt wird, da es sich bei Ihrer Trauung um einen Gottesdienst handelt. Wenn es sich um einen ev. Trauungsgottesdienst handelt, also ohne ökumenische Beteiligung eines kath. Geistlichen, bitten wir vom „Ave Maria“ - gleich in welcher Vertonung – Abstand zu nehmen.
 
Fotografieren
Wir bitten Sie darauf zu achten, dass während des Gottesdienstes wenig fotografiert wird. Fotografieren und Filmen dürfen von der Trauung nicht ablenken und sollen deshalb besonders bei der Trauhandlung unterbleiben. Videoaufnahmen sind von einem festen Standpunkt aus möglich, allerdings ohne zusätzliche Scheinwerfer.
 
Kollekte
Am Ende des Trauungsgottesdienstes wird eine Kollekte erhoben. Der Kirchenvorstand hat beschlossen, dass die Kollekte anlässlich Trauungen in unserer Kirchengemeinde verbleibt und für besondere Zwecke zur Ausgestaltung unseres Kirchengebäudes Verwendung finden soll, z: B. in der Vergangenheit Vergoldung des Turmhahns, künstlerische Ausgestaltung des Wappenfeldes am Portal o.ä.
 
Nach dem Trauungsgottesdienst
Nicht selten folgen nach dem Trauungsgottesdienst auf dem Kirchenvorplatz „Aktionen“ diverser Art von Verwandten oder Bekannten des Brautpaares (z.B. Spaliere, Baumstamm-Sägen usw.).
Bitte weisen Sie Ihre Freunde oder Verwandten darauf hin, vom Reiswerfen aus ethischen Gründen Abstand zu nehmen. Gerade Reis ist in den Hungergebieten dieser Welt ein Leben erhaltendes Grundnahrungsmittel. Des Weiteren entsteht durch den Reis eine unnötige Gefährdung (Rutschgefahr) der die Kirche verlassenden Gottesdienstbesucher.
Nach den „Aktionen“ ist der Kirchenvorplatz zu reinigen und in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen.
 
Unkosten
Für Gemeindeglieder, bzw. ehemalige Gemeindeglieder mit verwandtschaftlichen Beziehungen in unsere Pfarrei stehen unsere Kirchen selbstverständlich kostenfrei für eine Trauung zur Verfügung.
Für auswärtige Brautpaare müssen wir jedoch eine Mietpauschale in Höhe von 100,- € berechnen. Hierbei sind die Verwaltungskosten mit abgedeckt. Hinzu kommt die Vergütung unserer Küsterin und evtl. unseres Organisten nach KDAVO (Kirchlich-Diakonische Arbeitsvertragsordnung). Nach der Trauung erhalten Sie eine Rechnung zur Überweisung des ermittelten Betrages.
 
Wir wünschen Ihnen für Ihre gemeinsame Zukunft Gottes Segen und hoffen, dass sich dereinst gerne an den Ort Ihrer Trauung zurückerinnern.

 

Kirchliche Bestattung

Ein Abschied, der zum Leben gehört

Dem Tod wohnt ein Schrecken inne, dem sich niemand entziehen kann.
Er nimmt Menschen von uns, die uns lieb sind
und führt uns vor Augen, dass wir vergänglich sind. Doch nach christlichem Verständnis behält der Tod nicht das letzte Wort. Der Glaube gibt Kraft, dem Tod zu begegnen, und die christliche Hoffnung reicht über den Tod hinaus.

So, wie wir bei unserer Geburt nicht ahnen können, in welche Welt wir hineingeboren werden, bleibt uns auch der Blick über die Schwelle des Todes versperrt.
Nicht jeder Tod kann als gottgewollt im engeren Sinn verstanden werden. Doch der Glaube an die Auferstehung gibt Zuversicht und Hoffnung, auch angesichts des Todes: Gott ist der Herr über Leben und Tod. Wir sind nicht verloren, sondern in Gott geborgen. Es ist eine lebenslange Aufgabe, zu glauben:
Unser Leben und Sterben hat Sinn, auch wenn wir es nicht immer verstehen können.
Allerdings: Der Tod eines Menschen lässt uns Gefühle von nicht gekannter Intensität erleben: tiefe Trauer, Angst vor dem eigenen Tod, die bohrende Frage nach dem Warum. Manchmal vielleicht auch die Erleichterung, dass ein Mensch endlich von langem Leiden erlöst wurde. Uns wird bewusst, dass wir den Verstorbenen nie wieder in unserem Leben sehen werden.
Unser christliche Glaube bietet dabei Vertrauen an: „Du kannst nicht tiefer fallen als in Gottes Hand,“ heißt es in einem Kirchenlied Nr. 533 im Ev. Gesangbuch der EKHN.

Entsprechend wird in der kirchlichen Trauerfeier der Verstorbene in Gottes Hand übergeben. Ängste und Sorgen um ihn können abgestreift werden, denn wir können darauf vertrauen: Bei Gott sind die Verstorbenen gut aufgehoben.

Eine ev. Bestattung ist ein Gottesdienst mit Verkündigung der Auferstehungshoffnung. Er setzt deshalb in der Regel voraus, dass die verstorbene Person bei ihrem Tode der Ev. Kirche angehört hat.
 
Ihre Kirchengemeinde steht Ihnen auf Wunsch in den schweren Stunden des Abschieds und auch danach zur Seite. Neben der seelsorglichen Begleitung hält Ihre Kirchengemeinde viele Angebote bereit, die in dieser Situation helfen. Eine Tradition in der ev. Kirche haben:
  • Sterbebegleitung
  • Aussegnung
  • Trauergespräch
  • Bestattungsgottesdienst
  • Fürbitten im Gemeindegottesdienst
  • Trauerbesuch
  • Gedenken am Ewigkeitssonntag (Totensonntag)
Ihre Pfarrerin oder Ihr Pfarrer steht für Gespräche über Ihre Trauer zur Verfügung und nimmt Ihre Gefühle und Fragen ernst.

Nach Eintritt des Todesfalles verständigen Sie bitte ein Bestattungsinstitut und melden Sie baldmöglichst den Trauerfall im Pfarramt an (Tel. 06736 230). Wenn Sie es wünschen,
kann auch – nach Möglichkeit – eine Aussegnung am Sterbebett erfolgen. Anderenfalls ist sie Bestandteil der Trauerfeier.
Zeitnah wird vom Pfarramt mit Ihnen und im Zusammenwirken mit dem Bestattungsinstitut der Termin für die Bestattung bzw. Trauerfeier festgelegt. Auch das sog. „Schap-Läuten“ wird von unserer Seite in die Wege geleitet. Die Trauerfeiern finden in unserer Pfarrei in der Regel an Werktagen nachmittags um 14 Uhr statt.
 
Das Trauergespräch
Im Trauergespräch mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer können Sie Ihre Gedanken u. Gefühle zum Ausdruck bringen. Sprechen Sie darüber, wie Ihnen zumute ist und was die oder der Verstorbene Ihnen bedeutet hat. Führen Sie sich noch einmal vor Augen, welche Stationen dieses Leben genommen hat und was Sie davon gemeinsam erlebt haben. Dabei geht es um das, was im Leben gelungen ist, genauso wie um das, was möglicherweise schwierig war oder unvollendet geblieben ist. Alles, was gesagt wird, wird vertraulich behandelt. Nur mit Ihrem Einverständnis werden die Inhalte des Trauergesprächs in der Traueransprache aufgegriffen.
Das Trauergespräch dient auch dazu, mit Ihnen den Ablauf der Trauerfeier zu besprechen. Sie haben die Möglichkeit, gemeinsam ein Bibelwort als Grundlage für die Predigt auszusuchen. Auch können Sie eigene Wünsche für geeignete Lieder einbringen. Ihre Pfarrerin oder Ihr Pfarrer wird Ihnen gerne Entscheidungshilfen geben.
 
Die Trauerfeier
Da jedes Leben in seiner Biographie u. Lebensgeschichte einzigartig u. wertvoll ist, wird diese von Gott verliehene Würde u. Individualität in einer kirchlichen Trauerfeier zur Sprache gebracht.
In Nieder-Wiesen, Bechenheim u. Erbes-Büdesheim findet nach der Bestattung auf dem Friedhof ein Trauergottesdienst in der Kirche statt; in Nack ist die Trauerfeier in der Friedhofskapelle u. anschließend erfolgt die Bestattung.
Bei einer Trauerfeier mit anschließender Kremation erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt die Urnenbeisetzung.
Unsere ev. Kirche hält Worte, Bilder und Lieder bereit, die über die Jahrhunderte immer wieder Menschen getröstet haben und ihnen bis heute im Angesicht des Todes Hoffnung und Zuversicht spenden. Sie geben Kraft, um Abschied zu nehmen. Sie helfen, die Zeit der Trauer zu überstehen.
Gerne stehe ich Ihnen als Ihr Pfarrer auch nach der Bestattung zur Seite, wenn Sie dies wünschen. Scheuen Sie sich nicht, mich anzusprechen.

Alles hat seine Zeit, und alles Vorhaben
unter dem Himmel hat seine Stunde:
geboren werden hat seine Zeit,
sterben hat seine Zeit; pflanzen hat seine Zeit,
ausreißen, was gepflanzt ist, hat seine Zeit;
weinen hat seine Zeit, lachen hat seine Zeit.

(Die Bibel, aus Prediger 3,1-8)