Kirchliche Trauung

Bei den Übergängen in unserem Leben lässt Gott uns nicht allein,
wir sind in einer Gemeinschaft, die uns trägt
und bitten um Gottes Segen:

Gott segne dich und behüte dich.
Gott lasse sein Angesicht leuchten über dir und sei dir gnädig.
Gott erhebe sein Angesicht auf dich und schenke dir Frieden."
(Aaronitischer Segen)
 

 
Kirchliche Trauung
In einer kirchlichen Trauung empfangen Sie Gottes Segen für Ihren gemeinsamen Lebensweg. Die segnende Handauflegung als Zeichen für den Zuspruch Gottes gibt Ihnen Kraft und Zuversicht – auch zum rechten Tun.
Heiraten heißt ja zueinander sagen
Zu einer Ehe gehören Liebe, Geduld und Respekt voreinander. Mit ihrem Ja-Wort verschließen die Brautleute nicht die Augen davor, dass Ehen in Krisen geraten und sogar scheitern können. Aber ihr Glaube kann dazu beitragen, das gemeinsame Glück zu erhalten – in guten wie in schlechten Zeiten.
Eine kirchliche Trauung unterscheidet sich ganz wesentlich von der standesamtlichen Heirat. Sie ist keine Amtshandlung, die hinter verschlossener Tür stattfindet, sondern ein feierlicher und dabei sehr persönlicher Gottesdienst der öffentlich versammelten Gottesdienstgemeinde in der festlichen Atmosphäre einer Kirche. Der Trauspruch aus der Bibel (www.trauspruch.de) wird dabei jedem Brautpaar persönlich zugesprochen.
 
Anmeldung und Termin
Liebes Brautpaar,
Sie möchten sich in einer der Kirchen unserer Pfarrei (Nieder-Wiesen / Bechenheim / Nack) trauen lassen. Darüber freuen wir uns und heißen Sie herzlich willkommen.
Die Trauung setzt voraus, dass mindestens ein Ehepartner der Ev. Kirche angehört. Dies ist bei auswärtigen Brautleuten durch eine Bescheinigung (Dimissoriale) des zuständigen Wohnsitzpfarramtes nachzuweisen. Gehört einer der Ehepartner keiner christlichen Kirche an, kann ein „Gottesdienst anlässlich der Eheschließung zwischen einem evangelischen Christen und einem Nichtchristen“ stattfinden.
Vor Ihrer Trauung werden Sie mit Ihrem zuständigen Pfarrer / Ihrer zuständigen Pfarrerin Ihrer Wohnsitzgemeinde ein Traugespräch führen.
Allerdings möchten wir Sie jetzt schon im Vorhinein auf einige wichtige organisatorische Punkte hinweisen:
 
Terminvereinbarungen
Bitte rufen Sie frühzeitig im Pfarramt an (Tel. 06736 230).
Der Trautermin sollte mindestens zwei Monate vor der Trauung vereinbart sein. Häufig geschieht dies schon wesentlich früher. Bitte melden Sie sich dann nochmals ca. einen Monat vor dem Trautermin, um diesen zu bestätigen.

Ein Termin für die Trauung lässt sich in den meisten Fällen bereits telefonisch klären. Ist bei konfessionsverschiedenen Brautleuten eine Trauung unter Mitwirkung eines kath. Pfarrers gewünscht (Oek. Trauung) , so sollte auch er vorab gefragt werden.
Das Traugespräch findet dann nach Absprache statt.

In den Gemeinden unserer Pfarrei finden Trauungen in der Regel samstags statt.
Es kann immer vorkommen, dass bestimmte Termine bereits vergeben sind. Legen Sie sich deshalb am besten ein bis zwei Ausweichtermine zurecht und stimmen Sie diese im Vorfeld mit allen Beteiligten ab.

Wichtig: Spätestens zur kirchlichen Trauung benötigen wir unbedingt die Bestätigung über die standesamtliche Eheschließung (Heiratsurkunde)!
Die Urkunde über die kirchliche Trauung wird von dem zuständigen Pfarramt ausgefüllt und ins Kirchenbuch eingetragen, wo die Trauung stattfindet. Das Wohnsitzpfarramt bei auswärtigen Ehepaaren erhält durch uns eine Vollzugsmeldung zum dortigen Eintrag in das Kirchenbuch. Bitte lassen Sie uns deshalb Ihr Stammbuch zukommen, um die Eintragungen durchführen zu können.
 
Blumenschmuck
Da die Wünsche für die florale Ausgestaltung der Kirche zu den Trauungsgottesdiensten sehr unterschiedlich und individuell sind, wird der Schmuck in Verantwortung vom Brautpaar übernommen. Dazu bedarf es der Termin-Absprache mit unserer Küsterin / unserem Küster, ob die Kirche von Verwandten oder Bekannten des Brautpaares geschmückt wird, bzw. ein Blumengeschäft damit beauftragt wird. Die Adresse unserer Küsterin / unseres Küsters erfahren Sie im Pfarramt.
Falls beabsichtigt ist, auch die Bänke zu dekorieren, dürfen wir Sie bitten, keine Reißzwecken oder Tacker zu benutzen.
Den Blumenschmuck, mit dem Sie den Altar schmücken, bitten wir in der Kirche zu belassen. Allen anderen Blumenschmuck können Sie wieder mitnehmen oder bei uns lassen, wie Sie es möchten.
Blumenstreuen ist im Kirchengebäude wegen des Festtretens in den Teppich oder der Heizungsgitter nicht gestattet. Im Ausgangsbereich ab Kirchentür ist es erlaubt.
 
Musikalische Ausgestaltung
Unsere Kirchen besitzen teils historische barocke Orgeln mit schöner Klangdisposition. Den Organistendienst und die Lieder werden im Traugespräch mit dem Pfarrer / der Pfarrerin vereinbart.
Falls der / die Organist(in) unserer Gemeinde die Trauung musikalisch begleiten soll, nehmen Sie bitte mit uns Verbindung auf, um den Kontakt herzustellen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass auf geistliches Liedgut Wert gelegt wird, da es sich bei Ihrer Trauung um einen Gottesdienst handelt. Wenn es sich um einen ev. Trauungsgottesdienst handelt, also ohne ökumenische Beteiligung eines kath. Geistlichen, bitten wir vom „Ave Maria“ - gleich in welcher Vertonung – Abstand zu nehmen.
 
Fotografieren
Wir bitten Sie darauf zu achten, dass während des Gottesdienstes wenig fotografiert wird. Fotografieren und Filmen dürfen von der Trauung nicht ablenken und sollen deshalb besonders bei der Trauhandlung unterbleiben. Videoaufnahmen sind von einem festen Standpunkt aus möglich, allerdings ohne zusätzliche Scheinwerfer.
 
Kollekte
Am Ende des Trauungsgottesdienstes wird eine Kollekte erhoben. Der Kirchenvorstand hat beschlossen, dass die Kollekte anlässlich Trauungen in unserer Kirchengemeinde verbleibt und für besondere Zwecke zur Ausgestaltung unseres Kirchengebäudes Verwendung finden soll, z: B. in der Vergangenheit Vergoldung des Turmhahns, künstlerische Ausgestaltung des Wappenfeldes am Portal o.ä.
 
Nach dem Trauungsgottesdienst
Nicht selten folgen nach dem Trauungsgottesdienst auf dem Kirchenvorplatz „Aktionen“ diverser Art von Verwandten oder Bekannten des Brautpaares (z.B. Spaliere, Baumstamm-Sägen usw.).
Bitte weisen Sie Ihre Freunde oder Verwandten darauf hin, vom Reiswerfen aus ethischen Gründen Abstand zu nehmen. Gerade Reis ist in den Hungergebieten dieser Welt ein Leben erhaltendes Grundnahrungsmittel. Des Weiteren entsteht durch den Reis eine unnötige Gefährdung (Rutschgefahr) der die Kirche verlassenden Gottesdienstbesucher.
Nach den „Aktionen“ ist der Kirchenvorplatz zu reinigen und in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen.
 
Unkosten
Für Gemeindeglieder, bzw. ehemalige Gemeindeglieder mit verwandtschaftlichen Beziehungen in unsere Pfarrei stehen unsere Kirchen selbstverständlich kostenfrei für eine Trauung zur Verfügung.
Für auswärtige Brautpaare müssen wir jedoch eine Mietpauschale in Höhe von 100,- € berechnen. Sehen Sie dies bitte als Ihren Beitrag zur Erhaltung Ihrer Traukirche an! Hierbei sind die Verwaltungskosten mit abgedeckt. Hinzu kommt die Vergütung unserer Küsterin und evtl. unserer Organistin nach KDAVO (Kirchlich-Diakonische Arbeitsvertragsordnung). Nach der Trauung erhalten Sie eine Rechnung zur Überweisung des ermittelten Betrages.
 
Wir wünschen Ihnen für Ihre gemeinsame Zukunft Gottes Segen und hoffen, dass Sie sich dereinst gerne an den Ort Ihrer Trauung zurückerinnern.
 
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